Schnell entsteht aus einem
Verkehrsunfall ein großer Rechtsstreit und die die Schuldfrage ist
häufig unklar. Die Kosten sind sind nicht vollständig über die KFZ -
Haftpflicht abgesichert.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bis zur Höhe der
vereinbarten Deckungssumme die Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes,
Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die
Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese übernehmen müßte.
Versichert ist der
Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller
auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller
fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der
Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert gelten alle
Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den
Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.
Tip:
Mittlerweile bieten die
meisten Gesellschaften gegen geringen Mehrbeitrag Tarife an, bei
denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder
zugelassene Fahrzeuge versichert sind.